Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von M-Service & Geräte erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abschließende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von M-Service & Geräte bestätigt worden sind.
  3. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von M-Service & Geräte.
  4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  5. Die Verkaufsangestellten von M-Service & Geräte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  6. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von M-Service & Geräte genannten Preise zuzüglich der Transport- und Verpackungskosten sowie der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  7. Für Kleinaufträge bis zu einem Warennettowert von € 50,00 werden € 15,00 als Kleinmengenzuschlag berechnet. Eine Lieferung gegen Vorauskasse oder per Nachnahme auf Kosten des Käufers behält sich M-Service & Geräte vor.
  8. Vereinbarte oder vorgegebene Liefertermine oder –fristen sind unverbindlich. Sie bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an.
  9. Sofern M-Service & Geräte die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von M-Service & Geräte.
  10. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die M-Service & Geräte die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat M-Service & Geräte auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen M-Service & Geräte, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  11. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  12. Lieferungen erfolgen ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist, und zwar per UPS, Post, Spediteur oder Luftfracht nach Ermessen von M-Service & Geräte. M-Service & Geräte ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, die hinsichtlich der Zahlung als besonderes Geschäft gelten.
  13. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von M-Service & Geräte setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
  14. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist M-Service & Geräte berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
  15. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von M-Service & Geräte verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  16. M-Service & Geräte gewährleistet, daß die Ware frei von Sachmängeln ist und die zugesicherten Eigenschaften vorliegen; die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate auf die Teile und beginnt mit dem Lieferdatum. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß oder äußere Einflüsse entstehen.
  17. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von M-Service & Geräte nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  18. Der Käufer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Warenlieferung diese auf Ordnungsmäßigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Beanstandungen müssen sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware M-Service & Geräte schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind M-Service & Geräte unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht schriftlicher oder nicht unverzüglicher Mängelanzeige gilt die Ware als genehmigt. Reklamationen nach Weiterverarbeitung werden nicht anerkannt.
  19. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Ware nicht der Gewährleistung entspricht, verlangt M-Service & Geräte, daß das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung auf Kosten von M-Service & Geräte an diese geschickt wird. Wahlweise kann M-Service & Geräte verlangen, daß der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und ein Service-Techniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. M-Service & Geräte ist anstelle der Nachbesserung auch zur kostenlosen Ersatzlieferung an den Käufer berechtigt.
  20. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  21. Gewährleistungsansprüche gegen M-Service & Geräte stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Ziffern enthalten abschließend die Gewährleistung für die Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko Mangelfolgeschäden absichern sollen.
  22. Ordnungsgemäß, entsprechend einer Bestellung gelieferte Artikel sind grundsätzlich vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen. Bei gängigen Artikeln, deren Lieferung aus Lagervorrat erfolgt, kann M-Service & Geräte sich mit einem Umtausch oder einer Rückgabe zur Erteilung einer Verrechnungsgutschrift einverstanden erklären. In einem solchen Falle sind alle hierdurch entstandenen und entstehenden Nebenkosten für den Versand der Ware sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Warenwertes, mindestens jedoch € 15,00 vom Käufer zu tragen.
  23. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die M-Service & Geräte aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden M-Service & Geräte die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  24. Die Ware bleibt Eigentum von M-Service & Geräte. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für M-Service & Geräte als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum von M-Service & Geräte durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf M-Service & Geräte übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von M-Service & Geräte unentgeltlich. Ware, an der M-Service & Geräte (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  25. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an M-Service & Geräte ab. M-Service & Geräte ermächtigt ihn widerruflich, die an M-Service & Geräte abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  26. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von M-Service & Geräte hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, M-Service & Geräte die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  27. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist M-Service & Geräte berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch M-Service und Geräte liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  28. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  29. M-Service & Geräte ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, die Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist M-Service & Geräte berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  30. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn M-Service & Geräte über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  31. Gerät der Käufer in Verzug, so ist M-Service & Geräte berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Spitzenrefinanzierungsfazilitätssatz der Europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch M-Service & Geräte ist zulässig.
  32. Wenn M-Service & Geräte Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, so ist M-Service & Geräte berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. M-Service & Geräte ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  33. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  34. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen M-Service & Geräte als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  35. Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen M-Service & Geräte und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  36. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Bonn Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten einschließlich der Wechsel- und Urkundenprozesse.
  37. Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

Word-Document (35 kb) download

Text-Datei unformatiert (14 kb) download